Übungsleiter-Fortbildungen
Warum??
Aufgrund des zeitlich vorgegebenen Rahmens können einige Inhalte in der Ausbildung nur exemplarisch behandelt werden, andere finden auch aus Gründen der „Überfrachtung“ keine Berücksichtigung. Nicht zuletzt gibt es auch im Sport ständig neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Trends, die eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zwingend notwendig machen.
Wann & wie oft ?
Nach Erwerb der Lizenz muss jede Übungsleiterin bzw. jeder Übungsleiter innerhalb von vier Jahren mindestens 15 UE Fortbildung nachweisen, um die Lizenz für 4 Jahre zu verlängern. Soll eine abgelaufene Lizenz verlängert werden verdoppelt sich die Nachweispflicht auf 30 UE. Wird kein Fortbildungsnachweis erbracht, ist die Lizenz ungültig. Grundsätzlich empfehlen wir, bereits vor Ablauf der Lizenz gezielt, den angebotenen Themen entsprechend, Fortbildungen zu besuchen.
Es dürfen auch mehr als 15 Stunden sein ...!
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