Alle Jahre wieder steht die verpflichtende Bestandserhebung an. Sie wird, so wie in den letzten Jahren, ausschließlich durch die Online-Erfassung im LSB-Intranet durchgeführt.
Wir möchten auf folgende Punkte aufmerksam machen:
- Die Eingabe ist vom 20. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 möglich.
- Stichtag für die Mitgliedermeldung ist der Bestand am 01. Januar 2025.
- Dem KSB ist ein gültiger Freistellungsbescheid vorzulegen, soweit noch nicht geschehen.
- Bitte bestätigen Sie die ÜL/T-Abrechnung 2024 (wenn Sie Zuschüsse erhalten haben)!
- Es wird auf die Richtlinie zur Durchführung von Bestandserhebung und zur Datenpflege (2.1.2. LSB-Richtlinie) hingewiesen.
- Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. eines Jahres erhebt der LSB jeweils 25 € Verwaltungsgebühr, die von den Sportbünden vereinnahmt wird und die bei Ihnen verbleibt. Diese erneute Freischaltung erfolgt bis spätestens zum 28. Februar 2025 und kann aus-schließlich durch den zuständigen Sportbund erfolgen.
- Nach dem 28. Februar 2025 und ergebnisloser zweimaliger Mahnung stellt der KSB gem. der Satzung des LSB einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens, was zu einem Ausschluss aus dem LSB führen kann. Der Ausschluss hätte nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes für die Sportlerinnen bzw. Sportler des Mitgliedsvereins, sondern nach der Satzung des LSB auch den Ausschluss aus den Landesfachverbänden, denen der Verein angehört, zur Folge.
- Unvollständigkeit und wahrheitswidrige Angaben führen nach zweimaliger erfolgloser Mahnung zu einem Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens.
Gerne unterstützen wir unsere Vereine bei der Bestandserhebung.
Sollten Fragen oder Probleme auftreten, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die KSB-Geschäftsstelle.
Weitere Informationen und ein Tutorial-Video finden Sie hier: https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/bestandserhebung
Den Antrag für einen Intranet-Zugang finden Sie hier: https://www.lsb-nds.net/iantrag