Die verpflichtende Bestandserhebung wird ausschließlich durch die Online-Erfassung im LSB-Intranet durchgeführt.
Der Eingabezeitraum ist vom 20.12. bis zum Ablauf des 31.01. des folge Jahres.
Zu den Einzelheiten wird auf das Merkblatt und die Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung verwiesen.
Dem KSB ist bei der Bestandserhebung ein gültiger Freistellungsbescheid vorzulegen, soweit noch nicht geschehen.
Ferner ist bitte zu beachten, dass eine gültige Vereins-E-Mail-Adresse und aktuelle Vorstands- und Adressdaten im Intranet zu hinterlegen sind, da diese Daten für die offizielle Kommunikation herangezogen werden.
Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. erhebt der LSB jeweils 25,- € Verwaltungsgebühr.
Die Freischaltung kann ausschließlich durch den KSB Hildesheim erfolgen.
Bei säumigen Mitgliedsvereinen wird der KSB nach ergebnisloser zweimaliger Mahnung gem. der Satzung des LSB einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens stellen, dies kann zu einem Ausschluss aus dem LSB führen. Bei einer neu zu beantragenden Aufnahme in den LSB innerhalb von sechs Monaten wird eine Wiederaufnahmegebühr von 500,- € erhoben.
Bestandserhebung
Tutorial-Video zur Bestandserhebung
Merkblatt Bestandserhebung
Erläuterung zur Erfassung von Sportanlagen
Informationen und Grundsätze zur Bestandserhebung
Sportaktivitätenliste