Online-Bestandserhebung.

Fristverlängerung bis zum 16.02.26

Alle Jahre wieder steht die verpflichtende Bestandserhebung an. Sie wird ausschließlich durch die Online-Erfassung des neuen LSB-Portals durchgeführt.

Für Sportvereine werden div. Schulungstermine angeboten: zur Anmeldung
Über folgenden Link wird auch die Aufzeichnung eines Schulungstermins angeboten: https://go.screenpal.com/watch/cT6UQAnFhrO 
Über folgenden Link finden Sie ein Erklärvideo mit Schritt-für-Schritt- Anleitung:

Wir möchten auf folgende Punkte aufmerksam machen:

  • Die Eingabe ist vom 01. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026 möglich.
    Stichtag für die Mitgliedermeldung ist der Bestand am 01. Januar 2026.
  • Dem KSB ist ein gültiger Freistellungsbescheid vorzulegen, soweit noch nicht geschehen.
  • Bitte bestätigen Sie die ÜL/T-Abrechnung 2025 (wenn Sie Zuschüsse erhalten haben)!
  • Es wird auf die Richtlinie zur Durchführung von Bestandserhebung und zur Datenpflege (2.1.2. LSB Richtlinie) hingewiesen.
  • Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. eines Jahres erhebt der LSB jeweils 25 € Verwaltungsgebühr, die von den Sportbünden vereinnahmt wird und die bei Ihnen verbleibt. Diese erneute Freischaltung erfolgt bis spätestens zum 28. Februar und kann ausschließlich durch den zuständigen Sportbund erfolgen.
  • Nach dem 28. Februar und ergebnisloser zweimaliger Mahnung stellt der KSB gem. der Satzung des LSB einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens, was zu einem Ausschluss aus dem LSB führen kann. Der Ausschluss hätte nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes für die Sportlerinnen bzw. Sportler des Mitgliedsvereins, sondern nach der Satzung des LSB auch den Ausschluss aus den Landesfachverbänden, denen der Verein angehört, zur Folge.
  • Unvollständigkeit und wahrheitswidrige Angaben führen nach zweimaliger erfolgloser Mahnung zu einem Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens.

Gerne unterstützen wir unsere Vereine bei der Bestandserhebung. Sollten Fragen oder Probleme auftreten, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die KSB-Geschäftsstelle.

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