Mit der nächsten Stufe der Wiederaufnahme des Sportbetriebs treten ab dem 25. Mai neue Lockerungen in Kraft. Nachfolgend werden die Neuerungen im Einzelnen aufgeführt: 
„(8) Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn 
1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, 
2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird, 
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden, 
4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemein-schaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungs-räume, geschlossen bleiben, 
5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden, 
6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportaus-übung täti-gen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiothera-peutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und ande-re Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung“ 
(Auszug aus der Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai) 
Die gesamte Verordnung, sowie weitere Informationen, Neuigkeiten und Hilfen kann auf LSB eigenen Corona-Seite einsehen werden.	
	
	
						
	
	
							
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