Mit der nächsten Stufe der Wiederaufnahme des Sportbetriebs treten ab dem 25. Mai neue Lockerungen in Kraft. Nachfolgend werden die Neuerungen im Einzelnen aufgeführt:
„(8) Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden,
4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemein-schaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungs-räume, geschlossen bleiben,
5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportaus-übung täti-gen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiothera-peutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und ande-re Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung“
(Auszug aus der Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai)
Die gesamte Verordnung, sowie weitere Informationen, Neuigkeiten und Hilfen kann auf LSB eigenen Corona-Seite einsehen werden.