Sportabzeichen - alle Infos

Alles, was Sie über das Sportabzeichen wissen sollten

Das Sportabzeichen ist die offizielle Auszeichnung für überdurchschnittliche Fitness. Alle können das Deutsche Sportabzeichen erwerben - auch Nichtmitglieder eines Sportvereins. Landessportbünde, Sportvereine, Sportämter und Prüfer geben Auskünfte über Abnahmezeiten und -orte, Vorbereitungskurse, Sportabzeichen-Treffs und sonstige Fragen der Verleihung. Die sportlichen Bedingungen sind in fünf Gruppen aufgeteilt. Aus jeder Gruppe muss nur eine Bedingung erfüllt werden. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr, indem das angegebene Alter erreicht wird. Ausführliche Informationen und weitere Downloads auch auf den Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes.

 Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen im Kreissportbund Hildesheim

Oliver Schwarzbach
Kirchstr. 3
31079 Sibbesse
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Unterlagen zum Download:

Einzelprüfkarte beschreibbar 2024
Gruppenprüfkarte 2024
Prüfungswegweiser 2024
Bedingungen Erwachsene ab 2024

Bedingungen Kinder/Jugendliche ab 2024
Nachweis der Schwimmfähigkeit beschreibbar
Erweiterter Leistungskatalog


Weitere Formulare und Informationen sind zu finden unter:  http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/materialien/


Familiensportabzeichen

Definition der "Sportabzeichenfamilie"

Während der Arbeitstagung der Sportabzeichen - Beauftragten 2008 wurde die "Sportabzeichenfamilie" neu definiert. Nach dieser Definition müssen mindestens 3 Angehörige das Sportabzeichen erworben haben und darunter muss mindestens 1 Jugendlicher und mindestens 1 Erwachsener sein. Zu den Angehörigen zählen die Eltern, die Kinder, die Großeltern, unverheiratete Partner und die „Großeltern“ der Partner.

Diese Definition schließt aus, dass z.B. Eltern mit ihren erwachsenen Kindern ein Familiensportabzeichen erwerben können.

Die Sportabzeichenfamilie wird in Niedersachsen so definiert:

Ø Mindestens 3 Angehörige einer Familie müssen das Sportabzeichen erworben haben.
Ø Mindestens zwei Generationen der Angehörigen müssen beteiligt sein.
Ø Zu den Angehörigen einer Sportabzeichenfamilie zählen die Kinder, die Eltern, die Großeltern der Kinder, unverheiratete Partner eines Elternteils und die Eltern der unverheirateten Partner eines Elternteils.

Diese Definition ist Bestandteil des Protokolls der Arbeitstagung mit den Sportabzeichen – Beauftragten am 28.02.2009 in Hannover. Bestätigung im April 2011


 

 

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